Allgemeine Geschäftsbedingungen (“AGB”) und allgemeine Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (“ABB”)

des Luftsport-Club Karlstadt e.V., Eußenheimer Straße 62, 97753 Karlstadt (nachfolgend LSCK)

Stand: Dezember 2022

 

Generell 

Die Rundflüge werden je nach Passagieranzahl entweder mit einem zweisitzigen Ultraleichtflugzeug, Motorsegler, oder mit einem viersitzigen Motorflugzeug durchgeführt. Die Entscheidung welches Flugzeug zum Einsatz kommt liegt beim LSCK.

  

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Der LSCK bietet Fluggutscheine an.
  2. Erwerben Sie im Online-Shop, telefonisch, per E-Mail, oder vor Ort Fluggutscheine vom LSCK, finden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) und Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (“ABB”) Anwendung.

 

§ 2 Produkte vom LSCK

  1. Produkte vom LSCK sind Fluggutscheine.
  2. Fluggutscheine sind Tickets für ein bestimmtes Flug-Erlebnis (z.B. Rundflug im Segelflugzeug). Der Inhaber des Tickets ist berechtigt, einen bestimmten Flug beim LSCK in Anspruch zu nehmen. Zur Inanspruchnahme von Fluggutscheinen sind Termine notwendig, welche vorher telefonisch oder per WhatsApp vereinbart werden müssen.

 

§ 3 Einlösung und Umtausch von Fluggutscheinen

  1. Fluggutscheine berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedingungen (siehe § 10), den entsprechenden Flug in Anspruch zu nehmen.
  2. Bitte beachten Sie, dass zur Inanspruchnahme der Flugerlebnisse ein Termin erforderlich ist, welcher im Vorfeld mit dem LSCK abzustimmen ist. Dies kann eine entsprechende Vorlaufzeit erfordern, insbesondere an Wochenenden im Frühjahr und Sommer. Die verbindliche Buchung eines Termins erfolgt telefonisch oder per WhatsApp. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung eines Termins haben. Bitte beachten Sie weiterhin, dass ein Flug trotz eines bestätigten Termins kurzfristig durch den Piloten aus betriebs- oder wetterbedingten Gründen abgesagt werden kann (siehe dazu auch §11). Bitte bringen Sie zu Ihrem Flug unbedingt den Fluggutschein mit.
  3. Muss das Erlebnis ihrerseits abgesagt oder verschoben werden, ist der LSCK von Ihnen unverzüglich und rechtzeitig zu unterrichten. Erfolgt die Absage bis 24 Stunden vor dem gebuchten Erlebnis, vereinbaren wir kostenfrei einen neuen Termin. Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Erlebnis, ist der LSCK berechtigt, für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen einen Ersatz von pauschal 30€ zu verlangen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage bei dem LSCK.
  4. Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß unseren Bedingungen (siehe 3.) abgesagt, verfällt das für die Inanspruchnahme des Fluges eingesetzte Fluggutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
  5. Der Fluggutschein wir vor Ort eingelöst.
  6. Ist die Flugdauer geringer als die Nenndauer des erworbenen Fluggutscheines, verbleibt Ihnen die Differenzdauer. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 3 Absatz 8) des als Zahlungsmittel eingesetzten Fluggutscheines. Überschreitet die Flugdauer den Nennbetrag des erworbenen Fluggutscheines, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
  7. Fluggutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis kann bis zum Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Ticket bzw. der Gutschein gekauft wurde.
  8. Die Preisbindung für Fluggutscheinen gilt ein Jahr. Der LSCK ist berechtigt nach Vertragsschluss Preiserhöhungen für seine Leistungen vorzunehmen, insbesondere wenn sich die Kosten für die angebotenen Leistungen erhöht haben (z.B. in Folge von erhöhten Treibstoffkosten). Für Fluggutscheine, deren Einlösefrist um mehr als ein Jahr überschritten ist, wird eine Zuzahlung in Höhe der Preisdifferenz vom alten zum neuen Preis erhoben.
  9. Ein Fluggutschein kann kostenfrei in ein anderen Fluggutschein umgetauscht werden (z.B. Motorflug zu Rundflug im Segelflugzeug). Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erlebnis, ist der entsprechende Differenzbetrag an den LSCK zu zahlen.
  10. Der Umtausch eines Fluggutscheines ist ausgeschlossen.

 

§ 4 Preise

  1. Der angegebene Preis für Fluggutscheine ist bindend und versteht sich jeweils einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.

 

§ 5 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage

– ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns

Luftsport-Club Karlstadt e.V.

Eußenheimer Straße 62

97753 Karlstadt

Telefon: +49 9353 2446

E-Mail: info@lsck.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag fristgerecht widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Luftsport-Club Karlstadt e.V.

Eußenheimer Straße 62

97753 Karlstadt

Telefon: +49 9353 2446

E-Mail: info@lsck.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§ 6 Kein Widerrufsrecht

Für in unseren Geschäftsräumen erworbene Fluggutscheinen besteht kein Widerrufsrecht.

 

§ 7 Übertragbarkeit von Fluggutscheinen

  1. Die Fluggutscheine sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die (Mindest-) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (siehe § 10) erfüllt.
  2. Bei Übertragung eines Fluggutscheines sind Sie verpflichtet, auf die Regelungen dieser AGB und ABB hinzuweisen.
  3. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die (Mindest-) Voraussetzungen (siehe § 10) hierfür erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der (Mindest-) Voraussetzungen ausgeschlossen.

 

§ 8 Rechtsfolgen bei Verlust/Missbrauchsgefahr eines Fluggutscheines

Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines Fluggutscheines sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich dem LSCK mitzuteilen, um die Sperrung der auf dem Gutschein befindlichen Daten zu veranlassen. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Fluggutscheines ohne vorherige Verlustmeldung übernimmt der LSCK keine Haftung.

 

§ 9 Beschreibungen von Erlebnissen

  1. Die vertraglichen Leistungen vom LSCK richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Internet (lsck.de)
  2. Der LSCK ist ständig bemüht, die von ihm präsentierten Flüge bzw. Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Flugbeschreibungen sowie die Abläufe eines Fluges können jedoch Änderungen unterliegen. Der LSCK bemüht sich um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnisbeschreibungen auf der Webseite.
  3. Die Flugbeschreibungen auf der Webseite sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Flugbeschreibungen und Flugbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.

 

§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Flug und Gepäckbedingungen

  1. Die Teilnahme an einem Flug setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht).
  2. Die Beförderung von allein reisenden Kindern, Personen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, kranken oder anderen Personen, die besonderer Unterstützung bedürfen, ist ausdrücklich von einer vorherigen Vereinbarung abhängig.
     Kinder unter 12 Jahren können nur befördert werden, wenn sie zusammen mit einer verantwortlichen, volljährigen Begleitperson reisen. Kinder unter 6 Jahren, kleiner als 120 cm oder unter 18 kg werden nur nach besonderen Vereinbarungen befördert. Es wird keine Kinderermäßigung gewährt.
  3. Der LSCK begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren. In Zusammenarbeit mit Ihnen, werden wir uns dann bemühen, individuelle Lösungen für Sie zu finden.
  4. Die späteste Abfertigung (Check-In) von Fluggästen erfolgt 15 Minuten vor Abflug. Der LSCK behält sich vor, Fluggäste, die später erscheinen, nicht mehr abzufertigen. In diesem Fall erlischt der Beförderungs- und Erstattungsanspruch.
  5. Alle Fluggäste müssen einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis vorweisen können. Dies gilt ungeachtet staatlicher Reisebestimmungen auch für Inlandsflüge. Nur Fluggäste, für die eine Buchung vorliegt, können abgefertigt werden. Die Mitglieder des LSCK sind im Interesse der Sicherheit berechtigt, Passagiere und ihr Gepäck zu durchsuchen. Es ist zu beachten, dass es durch diesen Mehraufwand zu Verzögerungen kommen kann. Bestimmte Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Personen oder deren Eigentum an Bord zu gefährden, dürfen nicht mit in das Flugzeug genommen werden. Das sind unter anderem Sprengstoffe aller Art, Gasflaschen mit brennbaren, nicht brennbaren oder giftigen Gasen, Pfeffersprays sowie alle Sprays, die den Bewegungsablauf oder das Handeln beeinflussen, brennbare Flüssigkeiten und Festkörper, Gifte, radioaktives Material, oxidierende, infektiöse und ätzende Substanzen. In jedem Falle ist es untersagt, Waffen jeglicher Art, einschließlich Spielzeugwaffen oder Waffenattrappen (Plastik oder Metall) mit an Bord zu nehmen. Sämtliche Gegenstände und Materialien, die durch den LSCK zur Beförderung in dem verwendeten Flugzeugtyp als ungeeignet erachtet werden, weil sie gefährlich, aufgrund ihres Gewichts, Geruchs, ihrer Größe, ihrer Form oder sonstiger Art nach unsicher, zerbrechlich oder verderblich sind bzw. die Bequemlichkeit der Fluggäste beeinträchtigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.
  6. Eine Gepäckbeförderung im Rahmen der Rundflüge beschränkt sich auf das notwendigste Maß an Gewicht und Volumen. Es obliegt dem Piloten, Gepäckstücke von der Beförderung auszuschließen.
  7. Der LSCK behält sich vor, Passagiere aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit, physischer oder psychischer Verfassung (z.B. wegen Beeinträchtigung durch Drogen oder Alkohol), geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Nichtfolgeleistung der Anweisung der Mitglieder (z.B. Ablehnung der Sicherheitsüberprüfung) oder anderen Gründen von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall erlischt der Beförderungs- und Erstattungsanspruch.

 

§ 11 Voraussetzungen für das Stattfinden eines Fluges und Ersatzgestaltung

  1. Alle Flüge des LSCK finden unter Sichtflugbedingungen statt. Voraussetzung für Flüge unter Sichtflugbedingungen ist ausreichend gutes Wetter. Es ist empfehlenswert, vor Abflug eine Flugbestätigung über WhatsApp oder die angegebene Telefonnummer einzuholen.
  2. Sicherheit steht bei dem LSCK immer an erster Stelle. Aus Sicherheitsgründen ist der Pilot eines Flugzeuges immer berechtigt, einen Flug kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen.
  3. Muss ein Flug wetterbedingt abgesagt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Fluggäste werden vom Piloten frühestmöglich über die Absage informiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Fahrtkosten, können nicht geltend gemacht werden.
  4. Muss ein Flug wetterbedingt verkürzt werden, bleibt die Restflugzeit auf den Gutschein erhalten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Fahrtkosten, können nicht geltend gemacht werden.
  5. Die von dem LSCK eingesetzten Flugzeuge sind einer ständigen Wartung und Kontrolle durch lizenzierte Wartungsbetriebe unterworfen. Dabei kann es durch den Austausch von Teilen oder Verzögerungen bei der Beschaffung von Ersatzteilen zu Ausfällen von Flügen kommen. Sollte aus diesen Gründen das angebotene Flugzeug nicht eingesetzt werden, wird der LSCK versuchen ein gleichwertiges oder höherwertiges Flugzeug einzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

§ 12 Leistungsänderungen

Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Flügen nach Kauf erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Fluges nicht erheblich beeinträchtigen. Sollte z.B. das ursprünglich gebuchte Flugzeug nicht mehr verfügbar sein, wird der Flug auf einem vergleichbaren oder höherwertigen Flugzeug durchgeführt.

Der LSCK ist bei der Durchführung der Flüge an gesetzliche Bestimmungen des Luftverkehrs gebunden. Sollten Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen Einfluss auf die Leistung eines Fluges haben, werden Sie vor ihrem Flug darüber informiert.

 

§ 13 Haftung und Versicherung von dem LSCK

  1. Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der LSCK verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
  2. Die Beförderung erfolgt nach den §§ 44 ff LuftVG bzw. des Warschauer Abkommens. Demnach ist die Haftung des LSCK auf die gesetzlich geregelten Summen gedeckelt.
  3. Flugzeuge des LSCK sind mit einer Haftpflicht- und Sitzplatz-Unfallversicherung versichert, um eventuelle Schäden abzusichern.

 

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit Ihnen und/oder dem Inhaber des Tickets/Gutscheins einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen verarbeiten wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn Sie hierzu gesondert eingewilligt haben. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die Sie unter „Datenschutz” abrufen können.

 

§ 15 Keine Haftung für Inhalte fremder Webseiten

Der LSCK verweist auf ihrer Website auch zu anderen, externen Seiten im Internet. Auf Inhalt und Gestaltung dieser Seiten hat der LSCK jedoch keinen Einfluss. Der LSCK macht sich daher die Inhalte sämtlicher verlinkten Seiten auch nicht zu eigen. Dies gilt für sämtliche auf unserer Website enthaltenen Links auf Websites Dritter.

 

§ 16 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen unwirksam sein, so werden die anderen Teile davon nicht berührt.

 

§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Als Gerichtsstand gilt Würzburg als vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.